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Kulturfonds Energie des Bundes ist online!

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Kulturszene bei der Bewältigung der Energiekrise. Dafür stehen bis zu eine Milliarde Euro zur Verfügung. Beim Kulturfonds Energie des Bundes sind am 15.3.2023, entscheidende Weichen für die Umsetzung gestellt worden: In der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch stimmten die Kulturminister*innen der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern mit dem Vorbehalt noch ausstehender Kabinettbefassungen innerhalb der Länder zu.

Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen (Einrichtungen der kulturellen Bildung), sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. 

Achtung! Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden,

Vertiefende Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es unter: www.kulturfonds-energie.de

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch und per E-Mail Informationen und Beratung erhalten können, 

Hotline 0800 6645685 oder service@kulturfonds-energie.de


Sonderfond des Bundes für Kulturveranstaltungen.

Es geht wieder los!
Kunst und Kultur sind essenziell. Wir wollen, dass wir alle bald wieder die kulturelle Vielfalt in unserem Land auch live erleben können. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat uns sehr gefehlt. Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen geben wir nun eine Perspektive.
Wir stellen zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit der Neustart gelingt. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.


INFRASTRUKTURFÖRDERUNG: Antragsphase startet am 23. Januar 2023

Mit unserer Infrastrukturförderung wollen wir das Ökosystem Musikwirtschaft und die Musikkultur nachhaltig stärken, für professionellere Rahmenbedingungen. Das können bundesweite Projekte sein oder aber auch Aktivitäten zum Aufbau und zur Unterstützung von regionalen Förderstrukturen in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Dazu zählen Workshops, Mentoringprogramme, wissenschaftliche Studien genauso wie Konferenzen und Vernetzungsplattformen.

Die Antragsphase für die 1. Förderrunde im Jahr 2023 läuft von 23. Januar bis 13. Februar 2023.

Weitere Infos unter: www.initiative-musik.de


10.05.2023 
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