Kunst
Kulturförderung des Kreises Plön
Der Kreis Plön fördert nicht nur die ehrenamtliche Kulturarbeit durch seine hauptamtlich geführten kulturellen Einrichtungen, sondern auf entsprechenden Antrag auch Kunstausstellungen und Maßnahmen der allgemeinen Kultur- und Heimatpflege mit kreisweiter bzw. überregionaler Bedeutung. Dieses kann auch Zuschüsse für Transport- und Ausstellungskosten beinhalten.
Amt für Schule und Kultur
Birgit Heitmann
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Telefon: +49 4522 743 510
Fax: +49 4522 743 95 510
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Kunst im öffentlichen Raum
Projektförderung des Landes Schleswig-Holstein: Bildende Kunst und Kunst im öffentlichen Raum
Förderung für Künstlerinnen und Künstler mit Hochschulabschluss sowie für Kunstvereine und Einrichtungen, die ihren Wohnort bzw. Sitz in Schleswig-Holstein haben und ein Projekt im Land planen.
Informationen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturfoerderung/bildende_kunst.html
Stiftung Kunstfonds
Förderung zur Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres (bis max. 30.000 Euro)
Bewerben können sich in Deutschland lebende bildende Künstler:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung der Verzeichnis-Bearbeiter:innen.
Gefördert werden Fremdhonorare, Sach- und Reisekosten.
Nicht finanziert werden laufende und investive Kosten sowie Eigenhonorare und Druckkosten.
Weitere Informationen: www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstler-innen/werkverzeichnis/bewerbung-richtlinien
Stiftung Kunstfonds
Katalogförderung. Finanzieller Zuschuss für Einzelkataloge (bis max. 8.000 Euro)
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler:innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I können einen finanziellen Zuschuss von max. 8.000 Euro für monografische Kataloge beantragen. Gefördert werden Fremdhonorare, Sach- und Druckkosten.
Nicht finanziert werden laufende und investive Kosten sowie Eigenhonorare.
Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstler-innen/kuenstlerkatalog/bewerbung-richtlinien
Stiftung Kunstfonds
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (22.000 Euro für ein Jahr)
Bewerben können sich einzelne freischaffend tätige bildende Künstler:innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Antragsteller:innen dürfen in keinem angestellten Beschäftigungsverhältnis stehen; eine geringfügige Beschäftigung bleibt hierbei unberücksichtigt.
Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstler-innen/arbeitsstipendium/bewerbung-und-vergabe
Stiftung Kunstfonds
Projektzuschuss mit Förderschwerpunkt auf der künstlerischen Produktion (bis max. 25.000 Euro)
Bewerben können sich einzelne bildende Künstler:innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland. Gefördert werden nachweisbare Produktionskosten, dazu zählen z.B. Kosten für Projektorganisation, Material- und Reisekosten, anteilige Miete, Öffentlichkeitsarbeit und Druckkosten. Nicht gefördert werden investive Kosten (z.B. Renovierungskosten oder Atelierausstattung).
Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstler-innen/kuenstlerprojekt/bewerbung-und-vergabe
Stifung Kunstfonds
Ausstellungen/Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt (bis zu 75% der Projektkosten, max. 35.000 Euro)
Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte in Deutschland können Zuschüsse für modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen/Projekte in Deutschland von vorwiegend deutschen bzw. dauerhaft in Deutschland lebenden bildenden Künstler:innen beantragen.
Finanziert werden bis zu 35.000 Euro. Ein Eigenanteil von 25% ist erforderlich.
Investive Ausgaben einer Einrichtung sowie Eigenhonorare werden nicht bezuschusst.
Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/fuer-kunstvermittler/ausstellungen/bewerbung-/-richtlinien